Unser Anliegen ist es, für Ihren bestmöglichen Schutz und angenehmen Aufenthalt am Bahnhof zu sorgen. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen das sind und welche unserer Services Ihnen mehr Schutz bieten:
Gemeinsam geht das – damit Sie auch weiterhin sicher reisen
Der Schutz der Gesundheit von Reisenden und Besucher:innen sowie Mitarbeiter:innen hat für uns höchste Priorität. In allen Bahnhöfen, Zügen und Bussen besteht nach gesetzlichen Regelungen die Pflicht zum Tragen einer Maske. Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske. Bitte beachten Sie dazu die jeweils geltenden Regularien der Länderverordnungen.
Sicherheitsmitarbeiter:innen der Deutschen Bahn als auch die Bundespolizei kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der geltenden Maskenpflicht. Sollten Reisende oder Besucher:innen der Maskenpflicht wiederholt nicht nachkommen, kann ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden, den die Bundespolizei in Konfliktsituationen umsetzt. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss dies durch Vorlage eines Attestes belegen. Das DB-Personal ist datenschutzrechtlich berechtigt, Reisende und Besucher:innen um Vorlage dieser Bescheinigung zu bitten.
Unser Anliegen ist es, für Ihren bestmöglichen Schutz und angenehmen Aufenthalt am Bahnhof zu sorgen. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen das sind und welche unserer Services Ihnen mehr Schutz bieten
Sauberkeit und Hygiene im Bahnhof
Saubere und sichere Bahnhöfe sind uns gerade in Zeiten der Pandemie ein zentrales Anliegen. Deshalb haben wir die Reinigungszyklen für die Bahnhöfe erhöht. Unsere 2.000 Reinigungskräfte sorgen täglich für eine optimale Reinigung nach den geltenden Hygienestandards. Nachts kommen an den großen Bahnhöfen Spezialmaschinen zur Tiefenreinigung zum Einsatz. Außerdem werden große Oberflächen mit den „Cleanmobile“-Desinfektionsgeräten im Sprühverfahren desinfiziert.
Zudem werden hochfrequentierte Kontaktflächen wie Türgriffe, Handläufe oder Bediensysteme an Fahrkarten- und Snack-Automaten häufiger gereinigt und desinfiziert.
Extra entwickelte Desinfektionsstationen ermöglichen eine kontaktlose Handdesinfektion für Reisende und Besucher:innen. An den großen Bahnhöfen und vielen kleineren Bahnhöfen befinden sich ca. 600 Desinfektionsstationen, welche genutzt werden können.
Detaillierte Informationen zum eingesetzten Desinfektionsmittel finden Sie hier.
Hygieneregeln zum Schutz der Reisenden, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen
Die einzuhaltenden Mindestabstände sind vor den DB Informationen, in den DB Reisezentren und den ServiceStores DB gut sichtbar markiert. Zusätzlich schützen teilweise Plexiglasscheiben die Reisenden, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen.
Auch die Geschäfte am Bahnhof haben die allgemeinen Hygieneregeln umgesetzt und markieren die einzuhaltenden Abstände.
Die geltende Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske gilt für alle Reisenden, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen im gesamten Bahnhofsbereich und in allen Zügen. Im Notfall stehen an den DB Informationen Masken kostenlos zur Verfügung.
Außerdem können Reisende und Besucher:innen an vielen Bahnhöfen medizinische Masken, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe an Snackautomaten erwerben.
Unsere Mitarbeiter:innen im Service und in den Aufsichten sowie die Bahnsteigkoordinator:innen sind mit medizinischen oder FFP2-Masken sowie mit Desinfektionsmitteln und Einmalhandschuhen ausgestattet.
Wegeleitung und Informationen
Ein spezielles Wegeleitsystem sorgt für eine optimale Reisendenlenkung und bietet somit den Reisenden und Besucher:innen mehr Sicherheit im Bahnhof. Dazu gehören Abstandsmarkierungen, Hinweise an den Eingangstüren und Aufzügen, Bodenmarkierungen über Zonierungen und Treppenstufenmarkierungen.
Hinweise zu geltenden Verhaltensregeln sind zudem auf Plakaten und digitalen Monitoren ersichtlich. Außerdem unterstützen Fahrgastinformationsanzeigen sowie zyklische Ansagen dabei, dass sich alle Reisende und Besucher:innen im Bahnhof zurechtfinden und aktuell informiert sind.
Sie selbst leisten auch einen entscheidenden Beitrag, indem Sie auf sich und andere achten – durch das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske, durch Einhalten des Mindestabstandes, durch die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen. Damit helfen Sie uns und anderen Reisenden und Besucher:innen, unsere Bahnhöfe sicherer zu machen.
In allen Bahnhöfen gelten die allgemeinen Hygieneregeln, die das Robert-Koch-Institut ausgegeben hat. Bitte beachten Sie auch die jeweils geltenden Regularien der Länderverordnungen.
In den Zügen und Bussen gilt die 3G-Regel. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie einen Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen. Die Kontrolle erfolgt mindestens stichprobenartig durch Sicherheits- und Kontrollpersonal.
Bei der Einreise aus Risikogebieten befolgen Sie bitte, neben den bestehenden Vorgaben der jeweiligen Bundesländer, ebenfalls die neuen Regelungen der Corona-Einreiseverordnung. Informieren Sie sich auch über die in Deutschland empfohlenen Hygienemaßnahmen auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt.